Informationen zur Entsorgung und Recycling

Batteriegesetz (BattG)

 

Die Mitgliedstaaten der EU haben zur Umsetzung der EU WEEE-Richtlinie sowie der EU Richtlinie zu Batterien und Akkumulatoren jeweils eigene, nationale Regelungen erlassen. Diese nationalen Regelungen enthalten unter anderem besondere Informationspflichten.

 

Deutschland

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) - Informationen für private Haushalte

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2. Batterien und Akkus

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf

4. Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

5. Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne"

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.

6. Weitere Informationen

Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems "take-e-back". Weitere Informationen finden Sie unter www.take-e-back.de.

 

Batteriegesetz (BattG)

Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Als Endverbraucher sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Akkus und Batterien verpflichtet. Die unentgeltliche Rückgabe ist bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) sowie bei den Herstellern und Vertreibern möglich.

Kennzeichnung

Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Produkt am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist. In der Nähe des Mülltonnen-Symbols finden Sie die Bezeichnung des jeweiligen Schadstoffes. "Cd" steht für Cadmium, "Hg" für Quecksilber und "Pb" für Blei.

Rückgabe

Sie können gebrauchte Batterien und Akkus bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, im Handel und bei BIKE24 zurückgeben. Wenn Sie alte Batterien und Akkus an BIKE24 zurückgeben möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Service auf.

 

Informationen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, Batterien und Verpackungen nach den jeweils geltenden nationalen Vorschriften finden Sie für Ihr Land über die folgenden Direktlinks:

Luxemburg

Informationen für Nutzer zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE)

Die Vorgaben der europäischen WEEE-Richtlinie 2012/19/EU wurden in Luxemburg durch das Gesetz vom 9. Juni 2022 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie das Gesetz vom 21. März 2012 über die Abfallwirtschaft, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Juni 2022, umgesetzt. Nach dieser Gesetzgebung sind Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) verpflichtet, sich im nationalen Herstellerregister zu registrieren, das vom Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur geführt wird. Bike24 bringt Elektro- und Elektronikgeräte auf den luxemburgischen Markt und ist im Herstellerregister unter folgender Registrierungsnummer eingetragen: MA1146. 

 

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ist Bike24 dem Rücknahmesystem ECOTREL beigetreten. Weitere Informationen finden Sie unter www.ecotrel.lu/de .

Die Rücknahmesysteme unterstützen den Hersteller bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten aus dem Gesetz vom 9. Juni 2022 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Luxemburg. Darüber hinaus organisieren sie die Sammlung der Altgeräte und gewährleisten das Recycling durch eine zugelassene Verwertungsanlage. 

Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Elektro- und Elektronikgeräte sind in der Regel mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Sie können Stoffe enthalten, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Endnutzer müssen die Geräte daher getrennt von anderen Abfällen entsorgen, um eine umweltgerechte Behandlung und ein umweltgerechtes Recycling sicherzustellen. 

Bevor Sie Ihr Altgerät entsorgen, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Entnehmen Sie die Batterien, sofern möglich, und geben Sie sie in die Batteriesammlung; 
  • Sind sie fest verbaut, geben Sie das gesamte Produkt in den Elektroschrott;
  • Löschen Sie gegebenenfalls vorhandene Daten.

 

Altgeräte aus Privathaushalten (Verbraucher)

Bike24 ist dem Rücknahmesystem ECOTREL gemäß den nationalen gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes vom 9. Juni 2022 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte beigetreten. Verbraucher finden auf der folgenden Website Sammelstellen und weitere Informationen zur Behandlung: https://e-collect.lu/de/.

Damit die Geräte umweltgerecht recycelt werden, können Elektro- und Elektronikgeräte außerdem zurückgegeben werden:

Beim Händler, beim Kauf eines neuen Geräts gleicher Art oder mit ähnlicher Funktion. Darf der Händler die Rücknahme der Altgeräte verweigern (z. B. aus Platzgründen), muss er die Kunden auf alternative Sammelsysteme hinweisen.

Kostenlos und ohne Verpflichtung zum Kauf eines gleichwertigen Geräts in Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m², für sehr kleine Altgeräte (keine äußere Abmessung über 25 cm).

Bei den mobilen Sammlungen, die regelmäßig im Rahmen der Initiative SuperDrecksKëscht fir Biirger organisiert werden (Bedingungen unter sdk.lu/de).

Darüber hinaus hat Ecotrel Kooperationsvereinbarungen mit verschiedenen Sozialbetrieben geschlossen, die auf die Vorbereitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zur Wiederverwendung spezialisiert sind. Eine Liste der zugelassenen, auf Privatpersonen spezialisierten Sammler finden Sie hier: https://www.luxdebarras.lu/.

 

Batterie-Recycling

In Luxemburg setzt das Gesetz vom 19. Dezember 2008 über a) Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und b) […] die Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/1542 in luxemburgisches Recht um. Nach dieser Gesetzgebung sind Hersteller von Batterien und Akkumulatoren verpflichtet, sich im nationalen Herstellerregister zu registrieren, das vom Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur geführt wird. Die Batterie-Registernummer von Bike24 lautet: M1041.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ist Bike24 dem Rücknahmesystem Ecobatterien beigetreten.  Weitere Informationen finden Sie unter Bürger | Ecobatterien.

Ecobatterien unterstützt Bike24 bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten aus dem Gesetz vom 19. Dezember 2008 über (Alt-)Batterien und Akkumulatoren. Darüber hinaus organisiert das Rücknahmesystem die Sammlung von Altbatterien und Altakkumulatoren und gewährleistet das Recycling durch eine zugelassene Verwertungsanlage. 

Einige Bike24-Produkte enthalten Gerätebatterien. Da Batterien wegen möglicherweise gesundheits- und umweltschädlicher Stoffe nicht mit anderen Abfällen entsorgt werden dürfen, sind sie mit der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Umweltschädliche Batterien tragen zusätzlich die Symbole Cd (Cadmium), Hg (Quecksilber) oder Pb (Blei) unterhalb des Mülltonnen-Symbols. Bitte entnehmen Sie diese Batterien aus Ihrem Gerät und entsorgen Sie sie ordnungsgemäß an den Sammelstellen. 

Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Kleben Sie die Pole von 9-V-Batterien und Knopfzellen ab

Um Kurzschlüsse zwischen gebrauchten Batterien zu vermeiden, kleben Sie die Pole von 9-Volt-Batterien und Knopfzellen immer mit Klebeband ab.

 

Bewahren Sie sie erhöht, außerhalb der Reichweite von Kindern, an einem trockenen Ort bei Raumtemperatur auf

Hitze, Feuchtigkeit oder leichter Zugriff können das Risiko von Funkenbildung oder Beschädigung erhöhen.

Einige Batterien, etwa Knopfzellen, sind beim Verschlucken gefährlich; bewahren Sie sie daher sicher in einem geschlossenen Behälter außerhalb der Reichweite von Kindern auf.

 

Behandeln Sie beschädigte, aufgeblähte oder auslaufende Batterien mit Vorsicht

Ist eine Batterie beschädigt, aufgebläht oder läuft sie aus, isolieren Sie sie in einem verschlossenen Plastikbeutel oder einem nichtmetallischen Behälter. Tragen Sie nach Möglichkeit Handschuhe, da die Chemikalien ätzend oder reizend sein können.

Durchstechen Sie die Batterie niemals, üben Sie keinen Druck auf sie aus und bringen Sie sie so bald wie möglich zu Ihrem lokalen Recyclingcenter.

 

Lassen Sie keine Batterien in ungenutzten Geräten

Auch ausgeschaltete Geräte können Reststrom ziehen, was zu Auslaufen oder Aufblähen führen kann, wenn Batterien zu lange darin verbleiben.

 

Tipps für den täglichen Gebrauch:

Verantwortungsvoller Umgang

  • Vermeiden Sie häufige Tiefentladungen.
  • Lassen Sie Ihre Geräte nicht unnötig eingesteckt.
  • Verwenden Sie Batterien, die mit Ihrem Gerät kompatibel sind.

Pflege und Lagerung

  • Lagern Sie Batterien an einem trockenen Ort, geschützt vor extremen Temperaturen.
  • Entnehmen Sie Batterien aus Geräten, die längere Zeit nicht genutzt werden.

Geben Sie Batterien ein zweites Leben

Bestimmte Batterien, insbesondere aus E-Bikes, Elektrowerkzeugen oder Fahrzeugen, können:

  • nach professioneller Diagnose wiederverwendet werden,
  • für andere Anwendungen umgenutzt werden (z. B. stationäre Energiespeicher),
  • von qualifizierten Fachbetrieben wiederaufgearbeitet werden.

Geben Sie Ihre Batterien an einer zugelassenen Sammelstelle ab. Fachleute prüfen, ob sie wiederverwendet, umgenutzt oder wiederaufgearbeitet werden können.

 

Gerätebatterien können in der Regel ohne zusätzliche Kosten in öffentlichen Recyclingcentern oder an Batteriesammelstellen in Supermärkten und lokalen Geschäften abgegeben werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ecobatterien.lu/de/bürger/was-soll-ich-mit-meinen-alten-batterien-und-akkumulatoren-machen.

Bike24 zahlt einen Recyclingbeitrag, der zur Finanzierung der Sammlung und Behandlung von Altbatterien beiträgt. Die abgedeckten Kosten finden Sie hier: https://www.ecobatterien.lu/de/bürger/wozu-dient-der-recyclingbeitrag oder https://www.ecobatterien.lu/volumes/files/DE-Cotisations-2025.pdf.

 

Verpackungsrecycling 

Zur Erfüllung der Vorgaben ist Bike24 der Producer Responsibility Organization (PRO) Valorlux beigetreten und im luxemburgischen Register der Verpackungshersteller eingetragen.

Die offizielle Registrierungsnummer lautet V02026. 

Bitte helfen Sie mit, Verpackungsabfälle zu vermeiden, indem Sie wo immer möglich auf unnötige Verpackungen verzichten und nach Möglichkeit wiederverwendbare Lösungen wählen.

In Luxemburg stehen für Verpackungen Rücknahme-, Sammel- und Verwertungssysteme zur Verfügung, insbesondere über die getrennte Sammlung und die dafür vorgesehenen Sammelwege. Ihre Teilnahme an diesen Systemen trägt zur Wiederverwendung, Verwertung und zum Recycling von Verpackungen und Verpackungsabfällen bei.

Weitere Informationen finden Sie unter: Sammlung, Sortierung und Recycling von Verpackungsabfällen - Valorlux.

Der übermäßige Verbrauch von Plastiktüten hat negative Auswirkungen auf die Umwelt. Bitte verwenden Sie Plastiktüten nur, wenn es wirklich notwendig ist, und greifen Sie nach Möglichkeit auf wiederverwendbare Alternativen zurück.

Die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen erfolgt im Rahmen der in Luxemburg geltenden Abfallwirtschaftspläne, insbesondere nach den Grundsätzen der Abfallvermeidung, der Wiederverwendung, der Verwertung und des Recyclings.

Österreich

In Österreich wurde die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte durch die Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von elektrischen und elektronischen Altgeräten (Elektroaltgeräteverordnung – EAG-VO) und dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) umgesetzt. 

Alle Elektrogeräte, die Bike24 in Verkehr bringt, sind mit der durchgestrichenen Abfalltonne (Standardsymbol WEEE-Entsorgung) gekennzeichnet:

Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Abfall aus Elektro- und Elektronikgeräten mit der entsprechenden Kennzeichnung müssen von den Endnutzern getrennt vom Hausmüll entsorgt werden. Die getrennte Sammlung von Altgeräten dient dazu, wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen, die Wiederverwendung zu fördern und Umweltbelastungen durch gefährliche Substanzen zu vermeiden.

Bitte entsorgen Sie Elektro- und Elektronik-Altgeräte daher ausschließlich über geeignete Sammel- und Rückgabestellen. Für Altgeräte aus privaten Haushalten bestehen in Österreich kostenlose Rückgabemöglichkeiten, insbesondere bei kommunalen Sammelstellen.

Bitte beachten Sie, dass jeder Endnutzer für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich ist.

Bitte entnehmen sie Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle zerstörungsfrei aus diesem und entsorgen sie sie getrennt von dem Elektrogerät in dem dafür vorgesehenen Sammelsystem.

Für die Entsorgung von Elektroaltgeräten stehen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

 

Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten (Verbraucher)

Bike24 ist bei ERA Elektro Recycling Austria GmbH für die Handhabung von Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten angeschlossen. Um die nächste Sammelstelle zu lokalisieren, sollten sich die Verbraucher an ihre örtliche Gemeinde wenden. Oder besuchen Sie die Website der Era GmbH.

 

Batterie-Recycling


Die Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altbatterien und -akkumulatoren (Batterienverordnung) und das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) setzen in Österreich die Batterie-VO (2023/1542) um. 

Bike24 nimmt am Sammel- und Verwertungssystem von ERA Elektro Recycling Austria GmbH teil. Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite  Era GmbH. ERA Elektro Recycling Austria GmbH organisiert die Sammlung und das Recycling von Altbatterien. 

 

Batterien und Altbatterien sind umweltgerecht zu verwenden und zu entsorgen. Endnutzerinnen und Endnutzer tragen zur Abfallvermeidung bei, indem sie Batterien sachgemäß nutzen, vor Beschädigung, Hitze und Tiefentladung schützen und Herstellerhinweise beachten, um die Lebensdauer zu verlängern. 

Soweit technisch möglich, kommen auch Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Vorbereitung zur Umnutzung, Umnutzung und Wiederaufarbeitung in Betracht. 

Batterien und Akkumulatoren sind durch das nachfolgende Symbol über die getrennte Sammlung gekennzeichnet:

Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Dieses bedeutet, dass Batterien und Akkumulatoren nicht über den Rest- bzw. Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Sie sind getrennt zu sammeln und an vorgesehenen Rücknahme-, Sammel- oder kommunalen Annahmestellen abzugeben, damit sie ordnungsgemäß behandelt und verwertet werden können. 

Beim Umgang mit Altbatterien sind Sicherheitsvorgaben zu beachten. Batterien dürfen nicht geöffnet, beschädigt, erhitzt oder ins Feuer geworfen werden. Besonders Lithiumbatterien können bei unsachgemäßer Handhabung Kurzschlüsse, Brände oder Explosionen verursachen. Beschädigte Batterien sind deshalb mit besonderer Vorsicht zu behandeln. 

Chemische Zeichen wie „Hg“, „Cd“ oder „Pb“ weisen auf enthaltene Stoffe hin. 

Batterien können Stoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Entsorgung Umwelt und Gesundheit gefährden. Das gilt insbesondere bei achtloser Entsorgung, Vermüllung oder Entsorgung über den Restmüll. Die getrennte Sammlung von Altbatterien hilft, Risiken zu vermeiden und wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen.

 

Die Endnutzer von Altbatterien sollten sich an ihre örtliche Gemeinde, den Einzelhandel, in dem Batterien verkauft werden, wenden. 

Darüber hinaus kann der Website des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) die nächste Sammelstelle in der Nähe entnommen werden: ZAReg Suchen und Auswerten - BAT-Sammelstellen.

 

Verpackung Recycling

In Österreich wird die EU-Verpackungsverordnung 2025/40 mit der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und bestimmten Warenresten (Verpackungsverordnung 2014), der Verordnung über die Festlegung von Anteilen zur Abgrenzung von Haushaltsverpackungen und gewerblichen Verpackungen (Verpackungsabgrenzungsverordnung) und dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) umgesetzt.

 

Endabnehmer leisten einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung, indem sie Verpackungen vermeiden, Mehrweg nutzen und Verpackungen nur korrekt entsorgen. 

Wiederverwendbare Verpackungen sind für die mehrfache Nutzung bestimmt und sollten entsprechend den vorgesehenen Rückgabe- und Nutzungssystemen verwendet werden.

Verpackungsabfälle sind getrennt nach den jeweils geltenden Sammelvorgaben zu entsorgen. Für Verpackungen mit gefährlichen Inhaltsstoffen oder Rückständen gelten besondere Entsorgungshinweise.

Eine unsachgemäße Entsorgung, etwa in der Umwelt oder im Restmüll, kann Umwelt, Gesundheit und Sicherheit beeinträchtigen. 


Bike24 ist beim ARA-Konsortium für das Sammeln und Recycling von Verpackungen angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von ARA. ARA stellt ein flächendeckendes Netz an Sammelstellen zur Verfügung. Die lizensierten Verpackungen können hier kostenlos - getrennt nach Fraktionen – zurückgegeben werden[LB1] [LB2] . Um die nächste Sammelstelle zu lokalisieren, sollten sich Endnutzer entweder an ihre lokaleGemeinde wenden oder diese Website besuchen.

Schweiz

Informationen für Nutzer zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE)

In der Schweiz wird die Rücknahme und das Recycling von Elektro- und Elektronikaltgeräten durch die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) und durch die Preisbekanntgabeverordnung (PVB) geregelt. 

Nach der VREG sind Händler, Hersteller und Importeure verpflichtet, die von ihnen in der Schweiz in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikaltgeräte kostenfrei zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

Bike24 ist Mitglied bei der Herstellerorganisation SENS eRecycling. Für weitere Informationen hierzu besuchen Sie bitte https://www.erecycling.ch/.

Die Organisationen helfen den Herstellern ihre gesetzlichen Verpflichtungen nach der VREG in der Schweiz zu erfüllen. Dementsprechend organisieren sie die Sammlung Elektro- und Elektronikaltgeräten und garantieren deren Recycling durch eine zugelassene Behandlungsanlage. 

Alle Elektro- und elektronischen Geräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne nach Art. 4 der VREG gekennzeichnet:

Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Um eine umweltverträgliche Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu gewährleisten, müssen gekennzeichnete Geräte getrennt von unsortiertem Hausmüll oder der Sperrgutsammlung entsorgt werden. Jeder, der ein Altgerät entsorgen möchte ist verpflichtet dieses beim Händler, Hersteller, einem Entsorgungsunternehmen oder einer öffentlichen Sammelstelle, die die Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten anbietet, zurückzugeben.  

Bitte beachten Sie, dass jeder Endnutzer für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich ist.

Bitte entnehmen sie Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle zerstörungsfrei vom Elektroaltgerät.

Die folgenden Möglichkeiten zur Entsorgung der Altgeräte stehen zur Verfügung:  

 

WEEE aus privaten Haushalten (Consumer)

Damit Altgeräte fachgerecht und umweltschonend entsorgt bzw. wiederverwendet werden können, geben Sie diese bitte bei einer der öffentlichen Sammelstelle für Geräte in Ihrer Nähe ab. Die Rücknahme der Geräte ist immer kostenlos. Alle Sammelstellen finden Sie hier: https://recycling-map.ch/de/.

 

Batterie Recycling 

Die Rückgabe und Entsorgung von Batterien ist in der Schweiz durch die Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenstanden (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV) und durch die Verordnung des UVEK über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien geregelt. 

Hersteller und Importeure, die lose Batterien erstmals im Zollgebiet (Schweiz und Fürstentum Liechtenstein) in Verkehr bringen, unterliegen der Melde- und Gebührenpflicht nach diesen Verordnungen. Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) erhebt, verwaltet und verwendet INOBAT die vorgezogenen Entsorgungsgebühren (VEG). Weiterhin sorgt INOBAT für die Sammlung und das ordnungsgemäße Recycling von Altbatterien. 

Bike24 zahlen die vorgezogenen Entsorgungsgebühren an INOBAT für die Sammlung und Verwertung der von ihnen in Verkehr gebrachten, separat verkauften Batterien. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.inobat.ch/.

Altbatterien gelten in der Schweiz als gefährlicher Abfall und müssen getrennt vom unsortierten Hausmüll entsorgt werden. Batterien sind durch das nachfolgende Symbol über die getrennte Sammlung gekennzeichnet:

Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Batterien, die hohe Konzentrationen gefährlicher Stoffe enthalten, sind zusätzlich mit den Symbolen für Cd (Cadmium), Hg (Quecksilber) oder Pb (Blei) gekennzeichnet. 

Altbatterien können kostenlos entweder bei einem Händler oder bei einer ausgewiesenen Sammelstelle abgegeben werden. Alle Sammelstellen finden Sie hier: https://recycling-map.ch/de/.